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1. Allgemeines
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen: CTS Computer-Training-Seminar
Heinz Christ
Friedhofstraße 9
74925 Epfenbach

- im folgenden CTS genannt 
- und ihren Vertragspartnern,
- im folgenden Kunde genannt -

für alle derzeitigen und künftigen Seminarveranstaltungen. Abweichende Kundenbedingungen, denen CTS nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, sind in keinem Fall Vertragsinhalt. Für den Inhalt der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen ist allein der Wortlaut der diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarungen maßgebend. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.

2.Anmeldung und Termine
a) An den CTS-Seminaren kann nach entsprechender Bestä-
tigung der Anmeldung durch CTS jedermann teilnehmen.
b) Die Anmeldungen bitten wir bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn vorzunehmen.
c) Ist das Seminar zum gewünschten Termin bereits belegt, bietet CTS nach Möglichkeit einen Nachfolgetermin an. Das gleiche gilt, wenn das Seminar ausfällt.
d) Meldet der Kunde den Teilnehmer eines offenen Seminars mindestens 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn schriftlich ab, werden ihm die Kosten nicht in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung vor Seminarbeginn werden 75 % des Seminarpreises fällig. Es gilt der Posteingang bei CTS. Erscheint der Teilnehmer nicht oder nur teilweise zum Seminar, ohne vorher vom Kunden schriftlich abgemeldet worden zu sein, bleibt die Rechnungsforderung bestehen.
CTS behält sich die Geltendmachung eines etwa über die vorstehende Schadensersatzpauschale hinausgehenden Schadens vor.
Dem Kunden ist der Nachweis möglich, daß CTS ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich geringer als die vorgesehene Schadensersatzpauschale ist.
e) Firmenseminare, Raum-und Rechnervermietungen sind nach Auftragsbestätigung durch CTS verbindlich. Bei einer Stornierung werden 75% des vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt.
CTS behält sich die Geltendmachung eines etwa über die vorstehende Schadensersatzpauschale hinausgehenden Schadens vor.
Dem Kunden ist der Nachweis möglich, daß CTS ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich geringer als die vorgesehene Schadensersatzpauschale ist.
f) CTS behält sich das Recht vor, Ersatzdozenten einzusetzen und - auch nach Anmeldebestätigung -gegebenenfalls eine zumutbare Orts- und Terminänderung vorzunehmen.

3.Urheberrechte und Datenschutz
Alle Rechte an den Seminarunterlagen, Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch auszugsweise, behält sich CTS vor.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens CTS dürfen keine Reproduktionen, gleich welcher Art, vorgenommen werden. Für die Dauer des Seminarbesuches hat der Teilnehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von CTS zu Lehr-und Übungszwecken eingesetzten Software.

Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer diese Software, entsprechende Dokumentationen oder Ausdrucke kopieren oder Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird die von ihm angemeldeten Personen hierüber entsprechend informieren und verpflichten. Für mögliche Schäden aus Zuwiderhandlungen haftet der Kunde sowie der Teilnehmer persönlich.

4.Zahlung
a) Mit der Bestätigung der Anmeldung an den Kunden ist der Vertrag rechtswirksam. Der Rechnungsbetrag ist am ersten Schulungstag, ohne Abzug, sofort fällig.
b) Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der CTS-Preisliste, beziehungsweise der -Seminarübersicht.

5.Teilnehmerverhalten
a) Die Seminarordnung und die Seminarzeiten für die von CTS durchgeführten Seminare sind für die Teilnehmer verbindlich. Der Kunde wird die von ihm angemeldeten Personen entsprechend informieren und verpflichten.
b) Verstöße können zum Ausschluß vom Seminar führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Gewährleistung, Haftung
a) Das Seminar wird so gestaltet, daß ein aufmerksamer Teilnehmer mit entsprechendem Vorwissen das Seminarziel erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet CTS nicht.
b) Besuch und Seminarinhalt werden dem Teilnehmer durch ein Schulungszertifikat bestätigt.
c) CTS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit vorliegend nichts anderes geregelt ist, ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, im übrigen, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist die Haftung von CTS ausgeschlossen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet CTS in jedem Fall nur dann, wenn deren Benutzung im Rahmen des Seminars dem Kunden von CTS schriftlich bestätigt wurde und der Kunde sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.Gerichtsstand, Sonstiges
Gerichtsstand ist Heidelberg.

8.Schlußbemerkung
Sollte einer der Punkte dieser Teilnahmebedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Punkte nicht.

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